Pflichtangaben und Datenschutz.
Bei diesen beiden Punkten geht es um rechtliche Pflichten und damit um ein rechtliches Risiko. Der Mini-Check zeigt, was ihm auffällt. Ob Ihre Seite die Pflichten erfüllt, bewertet er nicht.
Kein Ersatz für eine Rechtsberatung.
Impressum oder Datenschutzerklärung nicht erkannt
Der Mini-Check sucht auf der Startseite Links zu Impressum und Datenschutzerklärung und ruft beide Seiten auf. Nach § 5 DDG müssen die Angaben im Impressum leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein und ständig verfügbar gehalten werden, darunter Name, Anschrift und eine E-Mail-Adresse. Fehlt der Link, suchen Besucher diese Angaben vergeblich. Wer sie vorsätzlich oder fahrlässig nicht verfügbar hält, handelt nach § 33 DDG ordnungswidrig. Welche Informationen in die Datenschutzerklärung gehören, regelt unter anderem Art. 13 DSGVO.
Nennen die Texte noch TMG oder TTDSG, weist der Mini-Check darauf hin. Seit dem 14. Mai 2024 ersetzt das Digitale-Dienste-Gesetz das Telemediengesetz (Handwerkskammer Dortmund), und das TTDSG heißt seitdem TDDDG. Ersetzen Sie die alten Namen oder lassen Sie die Texte prüfen. Fehlt ein Link, verlinken Sie beide Seiten von jeder Seite aus, zum Beispiel im Fußbereich.
Schriften von Google oder Tracking ohne Zustimmung
Der Mini-Check erkennt, ob Ihre Startseite Schriften direkt von Google-Servern lädt. Dienste wie Google Analytics oder das Meta-Pixel meldet er, wenn er kein Zustimmungs-Fenster erkennt. Lädt der Browser etwas von fremden Servern, erfährt der Anbieter die IP-Adresse des Besuchers.
Das Landgericht München I entschied am 20. Januar 2022 in erster Instanz: Eine Website durfte die IP-Adresse eines Besuchers nicht ohne Einwilligung über eingebundene Google Fonts an Google weitergeben. Das Gericht sprach dem klagenden Besucher 100 € Schadensersatz zu (Az. 3 O 17493/20). Es ist die Entscheidung eines einzelnen Gerichts.
Für das Speichern und Auslesen von Daten auf dem Gerät des Besuchers, etwa durch Tracking-Cookies, verlangt § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung. Schriften lassen sich auf dem eigenen Server ablegen. Tracking-Dienste laden Sie am besten erst nach einer Zustimmung.