Rechnungen, die Software lesen kann.
Ohne neue Baustelle im Büro.

Ab 2027 müssen viele Betriebe E-Rechnungen schreiben, ab 2028 fast alle. Wir richten dafür fertige Software ein und binden sie an Ihre Abläufe an, dazu digitale Unterschriften für Angebote. Das Angebot ist in Vorbereitung.

Belege diese WocheBeispiel
Ausgangsrechnung als XRechnunggeprüft
Lieferantenrechnung im ZUGFeRD-Formatgelesen
Angebot Badsanierungunterschrieben
Alles abgelegt, bereit für die BuchhaltungAblage
Fertige Software, von uns eingerichtet und an Ihre Abläufe angebunden.

Was wann gilt.

Für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Das ist eine Übersicht, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was für Ihren Betrieb gilt, klärt Ihre Steuerberatung.

  1. Seit 2025: empfangen

    Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen und lesen können, auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür meistens, wenn die Ablage stimmt.

  2. Ab 2027: größere Betriebe schreiben

    Wer im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Umsatz hatte, muss E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Betriebe dürfen 2027 noch Papier oder PDF schicken.

  3. Ab 2028: alle

    Die Übergangsregeln enden. Ausgenommen bleiben unter anderem Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Kleinbetragsrechnungen.

Was ist eine E-Rechnung? Ein Datensatz, den Software lesen kann, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2. Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

Angebote digital unterschreiben.

Ihr Kunde unterschreibt das Angebot am Handy, Sie sehen sofort, dass es zurück ist. Für die meisten Aufträge reicht eine einfache oder fortgeschrittene elektronische Unterschrift. Wo das Gesetz die Schriftform verlangt, braucht es die qualifizierte Signatur. Welche Stufe Sie brauchen, klären wir vorher.

Beispiel
Angebot verschicktmit Link zum Unterschreiben
Unterschriebenam Handy, mit Zeitstempel
Auftrag angelegtRechnung folgt nach Abnahme
Vom Angebot bis zur Rechnung, ohne Ausdrucken und Einscannen.

Wie wir vorgehen.

Das Angebot ist in Vorbereitung. So wird es aussehen.

  • Wir bauen keine eigene Rechnungssoftware. Wir wählen mit Ihnen ein fertiges Programm, das zu Ihrer Buchhaltung passt.
  • Wir richten es ein, verbinden es mit Ihren Vorlagen und zeigen Ihnen und Ihrem Team, wie es geht.
  • Wo es sinnvoll ist, binden wir es an Ihre übrigen Abläufe an, etwa an Angebot, Auftrag und Ablage.
  • Steuerliche Fragen beantwortet Ihre Steuerberatung. Wir stimmen uns auf Wunsch mit ihr ab.

Kurz beantwortet.

PDF, Kleinunternehmer und eigene Software. Alle Fragen ansehen

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail schon eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, den Software lesen kann, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2. Ein PDF allein zählt nicht dazu.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen. Empfangen können müssen sie sie trotzdem. Was in Ihrem Fall gilt, klärt Ihre Steuerberatung.

Bauen Sie dafür eigene Software?

Nein. Für Rechnungen und Unterschriften gibt es gute fertige Programme. Wir helfen beim Auswählen, richten sie ein und verbinden sie mit Ihren übrigen Abläufen.

Sind Ihre Rechnungen für 2027 bereit?

Schreiben Sie uns, wie Sie heute Rechnungen schreiben. Wir sagen Ihnen, was sich ändert und ob Ihr jetziges Programm schon reicht.

Lieber direkt? 0152 33955912 anrufen

WhatsAppKI-Check

Diese Website setzt keine Cookies und bindet keine Werbedienste ein. Schriftarten und Gestaltungselemente werden vom eigenen Server geladen.